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   BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54   

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https://dejure.org/1955,242
BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54 (https://dejure.org/1955,242)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1955 - II ZR 256/54 (https://dejure.org/1955,242)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1955 - II ZR 256/54 (https://dejure.org/1955,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 317
  • NJW 1955, 1187
  • DB 1955, 665
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
    Dabei kann es darauf, wie der Kläger seinen Anspruch rechtlich beurteilt, ebensowenig ankommen, wie auf die Verteidigung, mit der sich der Beklagte seiner zu erwehren versucht (RGZ 80, 372; 106, 150; 157, 115; BGHZ 4, 267 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50]).

    Die Revision verkennt diese Tatsache nicht, meint aber im Hinblick auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vom 11. März 1953 - II ZR 110/52 - und BGHZ 4, 266 ff [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] [268]), wenn es sich um typische Aufgaben einer Behörde handele, die sie kraft der ihr übertragenen hoheitlichen Befugnisse zu erledigen habe, so sei von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß die Behörde in solchen Fällen in der Regel auch in Ausübung dieser öffentlichen Gewalt tätig werde und sich zur Erfüllung solcher Aufgaben öffentlichrechtlicher Maßnahmen bediene.

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50

    Gruppenverteiler. Bereicherung

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
    Der erkennende Senat befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit den Entscheidungen, die im Rahmen der gelenkten Wirtschaft einen privatrechtlichen Betätigungssektor für durchaus möglich und daraus hervorgehende Ansprüche im ordentlichen Rechtswege für durchsetzbar halten (vgl. BGH JZ 1951, 110 [BGH 05.12.1950 - I ZR 41/50]; BGHZ 1, 77 ff [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]).
  • BGH, 05.12.1950 - I ZR 41/50

    Versendungskauf. Umstellung

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
    Der erkennende Senat befindet sich mit dieser Auffassung in Übereinstimmung mit den Entscheidungen, die im Rahmen der gelenkten Wirtschaft einen privatrechtlichen Betätigungssektor für durchaus möglich und daraus hervorgehende Ansprüche im ordentlichen Rechtswege für durchsetzbar halten (vgl. BGH JZ 1951, 110 [BGH 05.12.1950 - I ZR 41/50]; BGHZ 1, 77 ff [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50]).
  • RG, 26.02.1938 - II 111/36

    1. Zur rechtlichen Natur der Schiedsgerichte nach der Verordnung über die Bildung

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Reichsgerichts hängt die Zulässigkeit des Rechtswegs nach § 13 GVG davon ab, ob nach dem von dem Kläger vorgetragenen Sachverhalt der Klageanspruch aus einem Rechtsverhältnis abgeleitet wird, das sich als ein bürgerlichrechtliches darstellt (RGZ 83, 306; 113, 131; 125, 399; 146, 246; 157, 106 ff [115]).
  • RG, 01.03.1929 - II 81/28

    Ist Aufrechnung mit einer Gegenforderung zulässig, über die nach früherer

    Auszug aus BGH, 26.05.1955 - II ZR 256/54
    Es erscheint schon zweifelhaft, ob die Beklagte mit einer Forderung gegen die JEIA überhaupt aufrechnen kann, weil die Gesetze Nr. 19 und 56 der Alliierten Hohen Kommission Klagen gegen die JEIA nicht zulassen (vgl. hierzu RGRK BGB 10. Aufl. Anm. 3 zu § 390; Palandt 14. Aufl. Anm. 6 zu § 387 BGB; RGZ 123, 348 ff).
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Zwar wird im allgemeinen eine öffentlich-rechtliche Aufgabe auch mit Mitteln des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Maßnahmen wahrgenommen und erfüllt werden (vgl. BGHZ 4, 266, 268; 17, 317, 322; 38, 49, 52).
  • BGH, 28.09.1964 - VII ZR 47/63

    Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages

    Es braucht unter diesen Umständen nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob eine Existenzgefährdung Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die Änderung der Geschäftsgrundlage wäre, wie das gelegentlich in der Rechtsprechung angenommen worden ist (BGHZ 17, 317, 327).
  • BGH, 16.02.1984 - IX ZR 45/83

    Rechtsweg bei Bürgschaft für Sozialversicherungsbeiträge

    Dagegen spielt keine Rolle, welche Einwendungen der Beklagte erhebt, ob sie sich aus bürgerlich-rechtlichen oder aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (BGHZ 17, 317, 320) [BGH 26.05.1955 - II ZR 256/54].
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